24 Stunden Betreuung Rechtslage und Legalität
Die Rechtslage der 24-Stunden-Pflege ist von entscheidender Bedeutung für Pflegebedürftige und Betreuungspersonen. Dieser Text beleuchtet rechtliche Aspekte wie Arbeitsverträge, Sozialversicherung und Arbeitszeiten, um ein klares Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in der 24-Stunden-Pflege zu vermitteln.
Haushalte mit einer pflegebedürftigen Person stehen vor vielen kritischen Fragen, wenn es um rechtliche Aspekte der Beschäftigung einer Betreuungskraft bzw. Haushaltshilfe geht:
- Welche Formen einer Beschäftigung sind legal?
- Welche Regelungen bzgl. Mindestlohn sind zu beachten?
- Auf welche vertraglichen Regelungen ist zu achten?
Angehörige sollten sich im Vorfeld also detailliert informieren, welche Beschäftigungsmodelle legal sind und die zahlreichen Anbieter (Vermittlungsagenturen) eingängig prüfen. Verschaffen Sie sich im Folgenden einen ersten Überblick und steigen in einzelne Aspekte tiefer ein.
In der 24 Stunden Betreuung gibt es verschiedene Beschäftigungsformen, die darauf abzielen, individuellen Bedürfnissen und Präferenzen gerecht zu werden. Betreuungskräfte für die 24 Stunden Pflege ziehen im Haus Ihres Angehörigen temporär mit ein und leisten dort verschiedene Arbeiten rund um die Betreuung des Senioren bzw. der bedürftigen Person.
Die erste Frage, die sich deutschen Pflegefamilien in diesem Zusammenhang stellt, ist die nach der Beschäftigungsform. Sie hat großen Einfluss auf den zu erwartenden organisatorischen Aufwand, den Preis und vor allem auch die Legalität. Grundsätzlich gibt es drei gängige Beschäftigungsformen der 24-Stunden-Betreuung:
- Die Betreuungskraft ist direkt bei einem deutschen Haushalt angestellt
- Die Betreuungskraft ist bei einem osteuropäischen Unternehmen angestellt und wird entsendet
- Die Betreuungskraft hat ein Gewerbe in ihrem Heimatland oder in Deutschland angemeldet und arbeitet auf selbstständiger Basis in Deutschland
Mit jeder Beschäftigungsform gehen unterschiedliche Eigenschaften einher. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass jede Beschäftigungsform unterschiedlich viele teilnehmende Parteien umfasst. Eine ausführliche Analyse der Eigenschaften und Unterschiede der Beschäftigungsformen finden Sie bei uns unter Vermittlung & Anstellung.
Die A1-Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument im Kontext der Entsendung einer 24-Stunden- Betreuungskraft. Sie bestätigt, dass die Betreuungsperson in ihrem Heimatland sozialversichert ist und somit in Deutschland legal arbeiten kann. Dieses Dokument stellt sicher, dass die Betreuungskraft während ihres Einsatzes in Deutschland sozialversichert ist und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, was sowohl für die Betreuungsperson als auch für den Betreuungsempfänger von großer Bedeutung ist.
Auf Antrag des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers wird das A1-Formular ausgestellt und an den Antragsteller übergeben. Somit wird festgehalten, dass der oder die Betreffende den Rechtsvorschriften seines EU-Staates unterliegt. Oft wird die Bescheinigung in zwei Sprachen ausgestellt: Zum einen in der Sprache des Staates, der die Bescheinigung ausstellt (z.B. Polen), und zum anderen in der Sprache des Staates, für den die Bescheinigung nötig ist.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt auch für 24h-Betreuungskräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden. In Deutschland gilt ab dem 01.01.2015 ein gesetzlicher, flächendeckender und weitgehend branchenunabhängiger Mindestlohn für Arbeitnehmer.
Die 24 Stunden Pflege Kosten durch eine angestellte Betreuungskraft steigen i. d. R. durch den Mindestlohn. Dies liegt zum einen an den eher geringen Stundenlöhnen, die bisher gezahlt wurden und nun erhöht wurden. Zum anderen sind durch das Mindestlohngesetz auch die Bereitschaftszeiten mindestlohnpflichtig.
Durch den Mindestlohn und den sich dadurch erhöhenden Einkommen werden für ausländische Pflegekräfte zudem die Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung steigen. Die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) akzeptiert bspw. keine beitragsfreie Auszahlung von Auslöseleistungen mehr (§2 Abs. 1 Nr. 15 der Verordnung des Ministers für Arbeit und Soziales) und die Grenze der erlaubten Abzüge der Sozialversicherungsbeiträge bei Entsendung wurden geändert (§2 Abs. 1 Nr. 15 der Verordnung des Ministers für Arbeit und Soziales). All diese Änderungen wirken sich demnach auf die Kosten einer 24h-Betreuung aus, die durch die Einführung des Mindestlohns zwangsläufig steigen werden.
Grundsätzlich haben alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes.
Tipps vom Experten
Die Suche nach der passenden Betreuungskraft ist zeitaufwändig und oft von Unsicherheit geprägt. Wir helfen pflegenden Angehörigen seit 2014 mit allen Informationen zur 24h-Betreuung. Nutzen Sie kostenlos unsere Checklisten und unseren Anbieter-Vergleich.
Dr. Christian Holsing
Gründer von 24h-Pflege-Check.de
Schwarzarbeit in der 24-Stunden-Pflege ist ein ernstes Problem, das sowohl für die betreuten Personen als auch für die Betreuungspersonen negative Konsequenzen haben kann. Bei Schwarzarbeit handelt es sich um illegale Beschäftigung, bei der weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. In der 24-Stunden-Pflege kann dies auftreten, wenn Betreuungspersonen ohne eine ordnungsgemäße Anmeldung und Vertrag arbeiten.
Die Strafen für Schwarzarbeit in der 24-Stunden-Pflege sind in Deutschland streng. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können bestraft werden. Arbeitgeber, die Schwarzarbeit in Anspruch nehmen, können mit hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen konfrontiert werden. Darüber hinaus kann dies auch zu zivilrechtlichen Konsequenzen führen, da die Betreuungspersonen Anspruch auf ordnungsgemäße Bezahlung und Arbeitsbedingungen haben.
Insgesamt ist Schwarzarbeit in der 24-Stunden-Pflege ein ernstes ethisches und rechtliches Problem. Die Einhaltung der Gesetze und die ordnungsgemäße Anmeldung sind entscheidend, um die Rechte und die Sicherheit sowohl der Betreuungspersonen als auch der pflegebedürftigen Personen zu schützen. Aufgrund der geringeren Kosten sind Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weit verbreitet, aber wird Schwarzarbeit aufgedeckt, hat das weitreichende Konsequenzen, bspw.:
- Strafen von bis zu 300.000 EUR sowie bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
- Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).
- Risiko Arbeitsunfall: Ist die 24-Stunden-Betreuerin legal angestellt, übernimmt die jeweilige Krankenversicherung die Kosten. Bei illegaler Beschäftigung müssen allerdings Sie für die Kosten aufkommen, z. B. ein Krankenhausaufenthalt oder Operationen.
- Risiko Schaden: Eine Haftung bei Diebstahl oder durch die Betreuungskraft verursachter Brand etc. sind nicht selten
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