Mindestlohn 2017 für polnische Pflegekräfte
Wir haben die anstehenden Änderungen zum Anlass genommen, ein Interview mit Gregor Szuba, dem Geschäftsführer der Firma Vilena – Pflege zuhause, zu führen und so aus erster Hand zu erfahren, welche Änderungen bzgl. des Mindestlohnes ab 2017 für Pflegekräfte aus Polen in Kraft treten.
Wir haben mit Gregor Szuba von Vilena, einem Anbieter von 24h Pfege in Berlin, generell über die Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften und im Zuge dessen auch über die neuen Regelungen zum Mindestlohn gesprochen.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Betreuungskraft aus Polen oder einem anderen osteuropäischen Land aufzunehmen?
Wichtig ist ein eigenes Zimmer für die polnischen Pflegekräfte. Man darf auch nicht vergessen, dass unsere Betreuungskräfte nicht rund um die Uhr arbeiten können und dürfen sondern ca. 40 Stunden in der Woche. Deutsche Mindestarbeitsbedingungen müssen jedoch dabei eingehalten werden. Es müssen beispielsweise zwei Stunden Freizeit täglich gewährt werden.
Unsere Kunden schliessen einen Dienstleistungsvertrag mit einem unserer starken Kooperationspartner aus Osteuropa ab. Unsere Agentur bleibt aber der erste Ansprechpartner während der Vertragslaufzeit. Hervorzuheben ist die Tatsache, dass unsere Dienstleistungsverträge äußerst kundenfreundlich gestaltet sind. Als einziger Anbieter der sogenannten 24 Stunden Pflege haben wir den Gerichtsstand in Deutschland vereinbart. Dies ist für die meisten Kunden sehr wichtig, da nach deutschem Recht der Gerichtsstand immer der Wohnort des Kunden sein muss. Unsere Kündigungsfristen betragen 14 Tage. Da Pflege Vertrauen und soziale Verantwortung bedeutet, sind kürzere Kündigungsfristen inakzeptabel.
In der Europäischen Union haben wir eine Dienstleistungsfreiheit. Unsere Partnerfirmen in Osteuropa beschäftigen Mitarbeiter/-innen, die dann Leistungen in Deutschland erbringen. Unsere Kräften sind im Rahmen der Entsendung beschäftigt, das heisst, dass alle Sozialabgaben dort ordnungsgemäß abgeführt werden. Die Tatsache wird immer mit der sogenannten A 1 Bescheinigung nachgewiesen.
Es handelt sich leider immer noch um eine private Dienstleistung, die auch privat bezahlt werden muss. Die Kunden können jedoch das Pflegegeld dafür verwenden und die Kosten von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Generell muss mit Kosten von ca. 2.000€ gerechnet werden. Günstigere Angebote sind aufgrund des Mindestlohns legal leider nicht machbar. Wir bieten unseren Kunden faire Tagessätze in denen alle Kosten enthalten sind, auch die Fahrtkosten. Vilena Pflege zuhause & Seniorenbetreuung erhebt auch keine Vermittlungs- oder Jahresgebühren. Die Kunden binden sich somit nicht an uns, da sie nicht wissen wie lange sie die Betreuung benötigen, ob sie mit uns und unseren Kräften zufrieden sein werden etc.
Vilena arbeitet ausschließlich mit geprüften Entsendeunternehmen im EU-Ausland zusammen. Daher können wir garantieren, dass unsere Kunden eine Pflegerin bekommen, die sie benötigen, insbesondere in Bezug auf die Deutschkenntnisse und die notwendige Berufserfahrung.
In der Regel bleiben sie 2 bis drei Monate. Danach müssen sie aus rechtlichen Gründen pausieren. Selbstverständlich sorgen wir für einen nahtlosen Personalwechsel. Wir streben immer die Bildung eines Zweierteams an.
Unsere Betreuungskräfte erhalten den aktuellen Mindestlohn für 40 Stunden in der Woche. Mit dem verdienten Geld können sie dann ganz gut leben.
Der Mindestlohn in Polen wird ab dem 01.01.17 mindestens 2,70€ brutto (12 PLN) pro Stunde betragen. Dies beschloss das polnische Parlament in Warschau im Juli dieses Jahres. In Planung sei sogar eine weitere Erhöhung auf 2,90€ (13 PLN) pro Stunde.
Auch in Deutschland steigt der Mindestlohn ab dem 01.01.17 von derzeit mindestens 8,50€ auf 8,84€ brutto pro Stunde.
Die neuen Regelungen sowohl in Polen als auch in Deutschland treffen auch indirekt auf die entsandten Pflegekräfte aus Polen zu. Die Kosten für eine legale Pflegekraft aus Polen werden daher ab dem 01.01.17 leicht ansteigen. Im Allgemeinen kann man aber sagen, dass die Preiserhöhung im Rahmen bleibt und mit Steigerungen für alle andere Dienstleistungen gleichzustellen ist.
Als eines der führenden Anbieter für die 24 Stunden Pflege sind wir selbstverständlich sehr gut vernetzt und verfügen über zahlreiche Kontakte. Daher können wir unseren Kunden auch nach dem 01.01.17 bezahlbare Tagessätze für unsere Dienstleistung anbieten.
Vielen Dank für das Interview und die informativen Details insbesondere zum Mindestlohn 2017 für eine 24h Seniorenbetreuung daheim.
Schön, dass Sie hier waren und wir freuen uns jederzeit über Ihren Besuch in unserem 24 Stunden Pflege Blog.