Rechtskonformität von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG)
Die 24 Stunden Pflege durch Pflegekräfte aus Osteuropa verbucht in Deutschland weiterhin einen Anstieg. In ca. 300.000 bis 500.000 Haushalten begleiten osteuropäische Betreuungskräfte pflegebedürftige Menschen. Die steigende Bekanntheit der Vollzeitpflege für Senioren und die zunehmende Nachfrage sorgen dafür, dass der Markt der Anbieter immer umkämpfter ist. Immer neue 24-Stunden-Pflegeagenturen werden eröffnet und sorgen dadurch für einen harten Wettbewerb. Diese Entwicklungen haben jedoch nicht nur positive Folgen, da unter anderem auch illegale Methoden wie Schwarzarbeit häufiger praktiziert werden. Um diese illegalen von legalen Beschäftigungsformen zu unterscheiden, wurden von der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (kurz BihG) verschiedene Qualitätsstandards aufgestellt.
Viele Senioren und Pflegebedürftige äußern den Wunsch, das Alter in den eigenen vier Wänden zu verbringen. In dem Konzept der 24 Stunden Betreuung zieht eine osteuropäische Betreuerin in das Haus oder die Wohnung des pflegebedürftigen Senioren, um theoretisch ‚rund um die Uhr‘ präsent zu sein. Die Aufgaben, die eine 24 Stunden Betreuungskraft dann wahrnimmt, hängen individuell von dem Grad der Pflegebedürftigkeit und den jeweiligen Anforderungen der betroffenen Person ab (siehe 24 Stunden Pfleg Aufgaben). Grundsätzlich können die Aufgaben in drei Kategorien unterteilt werden:
- Aufgaben im Bereich der Grund- bzw. Körperpflege, wie z. B. Zahnpflege
- Aufgaben im Bereich Haushaltshilfe, wie z. B. gemeinsame Sparziergänge
- Aufgaben im Bereich Mobilität, wie z. B. Hilfe beim Treppensteigen
Um Missverständnisse zu den Betreuungsleistungen vorzubeugen, ist eine genaue Abstimmung zwischen der beauftragten Agentur für 24h-Pflege und den Angehörigen des Pflegebedürftigen wesentlich. Der Aufbau eines vertrauenswürdigen Verhältnisses ist die Basis für das Wohlbefinden und das gute Miteinander in der täglichen Zusammenarbeit.
Die höchst intime Situation der Betreuung des eigenen Familienmitgliedes durch eine erst einmal fremde Person stellt für viele Menschen eine große Hürde dar. Umso wichtiger ist es, dass sich betroffene Angehörige auf die Rechtssicherheit und Rechtskonformität seitens der Agentur und der Betreuungskraft verlassen können.
Neben der stationären und der ambulanten Pflege hat sich die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mittlerweile als dritte Stütze der Versorgung in Deutschland etabliert. Bessere Aufklärungsarbeit und gut zugängliche Informationen haben das Vertrauen in die 24h-Pflegebranche erheblich gesteigert. „Vertrauen und ein regelmäßiger Austausch ist für die privat organisierte Pflege zuhause ein zentraler Baustein“, findet auch Gregor Szuba von der Agentur Vilena.
Um legale von illegalen Methoden zu unterscheiden, sind Standards für den ordnungsgemäßen Ablauf einer 24 Stunden Pflege unbedingt notwendig. Vor allem zum Schutz der Pflegebedürftigen, der jeweiligen Angehörigen und der Betreuungskräfte ist eine Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zwingend zu beachten. Neben den persönlichen Folgen für die Betroffenen leidet auch die Branche unter den Handlungen „schwarzer Schafe“.
Versuche, die rechtlichen Standards zu umgehen, gibt es in der Praxis viele. Die kurzfristigen Ziele der handelnden Person, wie z. B. die Vermeidung von Steuern, schaden dem Vertrauen in die Branche. Solche zwielichtigen Agenturen kennen unterschiedliche betrügerische Methoden, wie das Abschließen von Arbeitsverträgen mit geringer Stundenzahl oder das Einführen einer Spesenerstattung an der Stelle des Lohnes, um die rechtlichen Grundsätze zu umgehen und so den eigenen Vorteil zu erhöhen.
Aus den gesetzlichen Richtlinien haben sich im Rahmen der 24 Stunden Betreuung verschiedene Anstellungsarten entwickelt. Die gängigen Beschäftigungsformen für eine 24 Stunden Betreuung daheim lassen sich grundsätzlich in drei Anstellungsarten unterscheiden:
- Direkte Anstellung im Haushalt
- Vermittlung durch eine Agentur und Entsendung des Personals
- Pflegekraft ist selbstständig tätig
Besonders die Vermittlung von Pflegekräften durch eine Agentur und die anschließende Entsendung des Personals wird in der Pflegebranche oft praktiziert. Die Betreuungskraft ist in diesem Fall bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt, der auch für die Abrechnungen und die finanziellen Abläufe zuständig ist. Vorteil bei dieser Anstellungsform ist es, dass sich bei einer Erkrankung der Pflegekraft die Agentur um Ersatz bemüht. Dies ist bei den anderen Beschäftigungsformen nicht immer garantiert. Voraussetzung für die Entsendung von ausländischen Pflegekräften ist jedoch die sogenannte A1-Bescheinigung.
Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, dass im Vorfeld eines Auslandsaufenthalts eines Mitarbeiters, z. B. einer Entsendung im Rahmen der 24 Stunden Betreuung, unbedingt zu beantragen ist. Bei jedem berufsbedingten Grenzübertritt ist es notwendig, diese A1-Bescheinigung vorzulegen. Diese sichert dem entsendeten Land Informationen darüber, welches Sozialsystem für den Mitarbeiter zuständig ist. Doppelte Beitragsberechnungen sollen so vermieden werden.
Die Antragstellung läuft über den Arbeitnehmer bzw. dem Arbeitgeber. Wird der Antrag bestätigt, bekommt der angestellte Mitarbeiter von der zugehörigen Sozialversicherungsanstalt die A1-Bescheinigung ausgestellt. Weitere Informationen über das A1-Formular in der 24 Stunden Pflege finden Sie auch hier auf unserem Pflege-Portal.
Im Rahmen der Betreuung in häuslicher Gesellschaft ist das Einhalten der Qualitätsstandards und der rechtlichen Vorgaben für die Entwicklung der Branche wichtig. Durch Transparenz und Offenheit sollen Agenturen ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen der Betroffenen aufbauen. Natürlich ist es beim Eintreten eines plötzlichen Pflegefalles schwer, sich Zeit bei der Auswahl einer Agentur zu lassen, dennoch ist ein Vergleich von Agenturen immer ratsam. Auch Bewertungen und Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen können bei der Auswahl einer 24 Stunden Pflegeagentur hilfreich sein.
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